HACCP

Wir sind für Sie da von Karlsruhe bis Mannheim. Seit über 30 Jahren

Beratung & Umsetzung mit dem Fachbetrieb

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 schreibt vor, dass in allen Unternehmen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, verarbeiten, vertreiben, lagern oder transportieren, das HACCP-Konzept durchgeführt wird (HACCP setzt sich aus den englischen Begriffen hazard analysis and critical control points zusammen). Basis des Konzepts ist eine Analyse aller potentiellen Gefahrenstellen und kritischen Punkte innerhalb des Betriebes (Gefahrenanalyse). Das Ziel: Kontrollpunkte zu ermitteln und bei Abweichungen von definierten Standards einzugreifen bzw. Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Das betrifft neben der Lebensmittelindustrie unter anderem auch Restaurants, Kantinen, Betriebsküchen, Cafes, Imbisse, Biergärten Catering- und Partyservice, Essensausgaben an Schulen und Kindergärten und alle sonstigen gastronomischen Betriebe .

Diese Betriebe sind deshalb gesetzlich verpflichtet, ein präventives Überwachungssystem gegen einen möglichen Schädlingsbefall zu installieren.
Bei einer Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung muß ein HACCP Konzept vorhanden sein, einschließlich eines lückenlosen Nachweises der Dokumentation und deren Ergebnisse.

Wir helfen bei der Umsetzung bei dieser Aufgabe.

Bei einer Besichtigung Ihres Betriebs wird durch unseren „Beauftragten für Lebensmittelhygiene“.

Eine Gefährdungsanalyse durchgeführt und hieraus ein flächendeckendes Monitoringsystem erstellt. Die Überwachung erfolgt durch eine regelmäßige Kontrolle unserer Mitarbeiter, die entsprechende Maßnahmen im Bedarfsfall sofort umsetzen können.

Zur Erfassung und Dokumentation der Kontrollen bedienen wir uns eines Datenbank gestützten Systemes.

Mit dieser Erfassungssoftware werden Sie schnellstmöglich und online über alle Situationen informiert.